Maass Veranstaltungstechnik
Wolfgang Maass
Lötzweg 26
6500 Landeck

Geschäftsführer: Herr Wolfgang Maass
Tel.: +43 660 6586330
E-Mail: mail@maass-veranstaltungstechnik.at
Internet: www.maass-veranstaltungstechnik.at

Geschäftsform: Einzelpersonen Unternehmen
Zuständige Kammer: Wirtschaftskammer Tirol
Umsatzsteuer ID: ATU64890648

Haftung:

Sämtliche Inhalte wurden sorgfältig geprüft. Dessen ungeachtet kann keine Garantie für Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der Angaben übernommen werden.

Copyright:

Sämtliche Texte, Grafiken und Bilder sind urheberrechtlich geschützt; eine Verwendung ist nur mit ausdrücklicher Genehmigung von Wolfgang Maass zulässig.
Allgemeine Miet- und Geschäftsbedingungen

1. Sämtliche Mietgeräte mit Zubehör sind und bleiben Eigentum von „Wolfgang Maass – Maass Veranstaltungstechnik“, nachfolgend nur Maass Veranstaltungstechnik, genannt. Es gilt Österreichisches Recht. Gerichtsstand ist Landeck.

2. Vertragsabschluss: Ein Vertragsangebot eines Kunden bedarf einer Auftragsbestätigung. Auch das Absenden der vom Kunden bestellten Ware bewirkt den Vertragsabschluss. Die Firma Maass Veranstaltungstechnik behält sich das Recht vor, den Vertrag teilweise oder auch zur Gänze an Dritte abzutreten.

4. Zahlungsbedingungen, Verzugszinsen, Vertragsrücktritt: Preise: Sämtliche Mietpreise sind Tagespreise. Bei mehrtägigen Veranstaltungen gelten Preise nach Vereinbarung. Alle Preise ab Lager Imst bzw. Landeck zzgl. MwSt.
Bei Stornierung eines vereinbarten Vertrages (egal, ob mündlich, oder schriftlich) werden dem Mieter folgende Stornogebühren verrechnet: Bei Abholungen, Lieferungen, Auftritten oder Veranstaltungen bei denen Material und oder Personal gebucht wird: 1. bis 7. Tag vor Vertragsdatum = 100% zuzügl. eventueller Vorbereitungskosten 8. bis 15. Tag vor Vertragsdatum = 50% zuzügl. eventueller Vorbereitungskosten 16. bis 25 Tag vor Vertragsdatum = 15% der Auftragssumme zuzügl. eventueller Vorbereitungskosten. Auftragssumme zuzügl. eventueller Vorbereitungskosten.! ! ! ! ! Sämtliche Gegenstände bleiben bis zur vollständigen Bezahlung das Eigentum von Maass Veranstaltungstechnik. Für den Fall des Zahlungsverzuges werden Verzugszinsen in der Höhe von 12,5% p. a. vereinbart. Mieten und Abrechnungen unter 300eur netto (360eur brutto) sind bei Vertragsende in bar zu bezahlen, bzw. alle weiteren Geschäfte sind ohne Abzug binnen 1 Woche zu überweisen. Bei Verzug haben wir das Recht zur sofortigen Kündigung weiterer Aufträge.

5. Gewährleistung: Jegliche Haftung seitens des Vermieters für Sach- und Personenschäden im Zusammenhang mit dem Mietgebrauch ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt. Der Vermieter stellt geprüftes, jedoch gebrauchtes Mietequipment zur Verfügung. Trotz aller Sorgfalt sind jedoch durch den Transport Mängelerscheinungen möglich. Der Vermieter verpflichtet sich, bei berechtigten Beanstandungen Ersatz zu leisten. Die Mängelrüge muss der Mieter unmittelbar jedoch spätestens vor Veranstaltungsbeginn erteilen, da Wandlungs- oder Minderungsansprüche ansonsten nicht anerkannt werden. Änderungen der angegebenen Maße, Formen und Farben bleiben vorbehalten.

6. Veranstaltungsbedingungen! Bei Veranstaltungen, bei denen Personal gebucht wird, verpflichtet sich der Mieter für ausreichend Getränke (antialkoholisch) und ab 4 Stunden Arbeitszeit für Verpflegung aller Personen zu sorgen.

7. Haftung: Für in Verlust geratene Mietgegenstände haftet der Mieter in Höhe des Wiederbeschaffungswertes; für Beschädigungen an den Mietgegenständen haftet er in Höhe des Reparaturaufwandes, soweit dieser den Wiederbeschaffungswert nicht übersteigt. Die Geltungmachung eines weitergehenden Verzugschadens des Vermieters bleibt davon unberührt. Der Mieter ist verpflichtet, die Mietgegenstände gegen Diebstahl und Vandalismus zu versichern. Für Messen ist diese Versicherung auch beim Vermieter kostenpflichtig möglich. Die Haftung des Mieters beginnt bei Anlieferung und endet nach Abholung der Mietsache. Der Mieter hat die Mietsache bis zur Übergabe an den Vermieter in seiner Verantwortung. Bei Messen gilt diese Regelung bis zu 48 Stunden nach Messeschluss, ansonsten nach Vereinbarung.

8. Regelung der mietweisen Überlassung: Die Mietgegenstände werden nur für den vereinbarten Zweck und Zeitraum zur Verfügung gestellt. Eine Untervermietung ist nicht gestattet. Eine Verlängerung der Mietdauer erfordert die Zustimmung des Vermieters. Hinsichtlich des einwandfreien Zustandes der Mietsache hat der Mieter bei Empfang unverzüglich Prüfungs und Rügepflicht, mit deren Nichtausübung die Mängelfreiheit als bestätigt gilt. Gleiches gilt bei Rücknahme durch den Vermieter.

9. Kaufgeschäfte Bei Kaufgeschäften bleiben die
Geräte bis zur vollständigen Bezahlung unser Eigentum. Bei Zahlungsverzug sind wir berechtigt, die Waren zurückzuholen und die entstanden Kosten wie Zinsen, Arbeits- und Fahrtkosten, Wertminderung und alle anderen Kosten voll in Rechnung zu stellen.

Nutzungsbedingungen

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Online Streitbeilegung

Seit dem 9.1.2016 gilt die EU-Verordnung über Online-Streitbeilegung in Verbraucherangelegenheiten (Nr. 524/2013). Streitigkeiten zwischen Verbrauchern und Händlern im Zusammenhang von Online-Kaufverträgen oder Online-Dienstleistungsverträgen können über folgende Online-Plattform beigelegt werden. http://ec.europa.eu/consumers/odr

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